Mittwoch, 3. August 2016

Unfall bei Überführungsfahrt eines Fremdfahrzeugs

Der Fahrer, der das Taxi fährt, haftet gemeinsam mit dem Fahrer des Fremdfahrzeugs für Schäden an diesem, weil es sich um einen einzigen, einheitlichen Vertrag handelt.

§ Landesgericht Aschaffenburg 17.01.2002 2 S 218/01