Mittwoch, 3. August 2016

Kein Führerschein für Gewalttäter

Ein Fahrerlaubnisinhaber muss charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Straffälliges Verhalten schließt diese Eignung aus.
Die Fahrerlaubnis kann nicht nur aus verkehrsrechtlichen Gründen entzogen werden, sondern auch wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Ein 20-Jähriger war bereits seit Jahren straffällig und in der rechten Szene aktiv. Auch mehrere Verurteilungen und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training hatten keinerlei Verhaltensänderung herbeigeführt. Außerdem lief gegen den Mann zusätzlich ein Verfahren wegen Körperverletzung. Daher kann nach Ansicht des Gerichts auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wirtschaftliche und berufliche Nachteile, die daraus entstehen, habe der junge Mann hinzunehmen.

§ Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Aktenzeichen 7 L 896/12