Donnerstag, 18. August 2016

Verstoß gegen die Rückkehrpflicht scheidet aus, weil diese nur während der Dienstzeit bestehen kann

Zwar setzt § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG kein "Bereithalten" des Mietwagens mehr voraus. Bei einer Fahrt mit dem Wagen - und erst recht bei einem Abstellen des Wagens - nach Schichtende liegt jedoch schon begrifflich kein Mietwagenverkehr mehr vor.

LG Köln - Urteil 12.02.2013 Aktenzeichen 33 O 155/12