Donnerstag, 18. August 2016

Rückkehrpflicht bei Mietwagen nur während der Dienstzeit

Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einer Entscheidung zur Rückkehrpflicht bei Mietwagen geäußert und festgestellt, dass eine solche Rückkehrpflicht, die im § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG vorgesehen ist, nur während der Betriebszeiten des Mietwagens besteht.

OLG KölnUrteil 02.10.2013 Aktenzeichen 6 U 44/13