Sonntag, 14. August 2016

Mehrwertsteuererstattung bei beschädigtem Leasingwagen

Beim Totalschaden an einem Leasingfahrzeug kann der Leasingnehmer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers Ersatz der Mehrwertsteuer verlangen. Denn auch der Leasingnehmer muss für seine Leasingraten gegenüber dem Leasinggeber Mehrwertsteuer aufwenden.


Amtsgericht Wittmund Aktenzeichen 08.12.2011 4 C 763/11 (II)