Mittwoch, 3. August 2016

Haftung auch beim Parken

Wenn ein Fahrzeug nach dem Abstellen noch etwa 20 Zentimeter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, riskiert der Fahrer eine Mithaftung bei einer Kollision mit vorbeifahrenden Fahrzeugen.

§ Landgericht Hamburg AZ 302 S 65/10