Freitag, 19. August 2016

Eigenwerbung an Mietwagen

Einem Mietwagenunternehmer, der ausschließlich im Fernverkehr (Flughafenzubringerdienst, Ausflugsfahrten uä) tätig ist, kann eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Eigenwerbung für die Anbringung des Firmennamens, der Firmenanschrift und der Firmentelefonnummer am Fahrzeugheck rechtsfehlerfrei nicht versagt werden.

VGH Baden-Württemberg - 01.12.2000 Aktenzeichen 3 S 596/00