Montag, 8. August 2016

Wettbewerbsverstoß von Uber - Umgehung des PBefG rechtswidrig

Die Funktionsweise von UberPop ist mit den im Personenbeförderungsgesetz aufgestellten Regeln nicht vereinbar. Uber vermittelt Personenbeförderungen, die von Personen und ihren Fahrzeugen durchgeführt wurden, die nicht über eine Genehmigung verfügten und bei denen das Entgelt für die Fahrt die Betriebskosten überstieg. Uber ist, auch wenn es unmittelbar keine Beförderungsleistungen erbringt und damit nicht Unternehmer ist, zumindest als Teilnehmer an einem von dem Fahrer begangenen Verstoß anzusehen, zumal § 6 PBefG auch Umgehungen der Bestimmungen des PBefG erfasst.

§ Landgericht Frankfurt 25.8.2014 Aktenzeichen 2-03 O 329/14