Sonntag, 7. August 2016

Uber - Untersagungsverfügung Hamburg

Die von UberPop betriebene Tätigkeit ist eine entgeltliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, die nicht genehmigungsfähig ist. Ein Verbot der Personenbeförderung mit diesem "Geschäftsmodell" verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit. Interessen der Allgemeinheit sprechen dafür, daß Gelegenheitsverkehr zur Personenbeförderung nicht genehmigt wird, wenn der Unternehmer nicht versicherte Fahrzeuge einsetzt und Einkommensteuern und Sozialabgaben für die Fahrer sowie von Umsatzsteuern für die Entgelte nicht vorgesehen sind.