Sonntag, 14. August 2016

Zuschlag für die Zahlung mit Kreditkarte nur mit Genehmigung

Sieht die Tarifordnung für Beförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen (Taxentarifordnung) keinen Zuschlag für die Zahlung mit Kreditkarte vor, darf der Taxiunternehmer einen solchen Zuschlag von seinem Fahrgast nicht verlangen.
Der Kreditkartenzuschlag ist ein Zuschlag im Sinne des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 PBefG.