Mittwoch, 10. August 2016

Tempo 30 Zonen sind auf Landstrassen rechtswidrig

Eine Gemeinde ordnete für eine Landstrasse eine Tempo-30-Zone an. Dagegen klagte eine Autofahrerin. Sie fühlte sich durch die Geschwindigkeitsbeschränkung beeinträchtigt und erhob deshalb gegen diese Anordnung im Wege des Eilrechtsschutzes Klage. Der Eilantrag hatte Erfolg. Es handelte sich nämlich nicht um eine Gemeindestrasse sondern um eine Landstrasse. Die Strassenverkehrsordnung verbietet es, Tempo-30-Zonen auf Landstrassen als Strassen des überörtlichen Verkehrs zu erstrecken. Die Gemeinde wurde dazu verpflichtet, die Tempo-30-Zone wieder aufzuheben.

§ Verwaltungsgericht Koblenz Aktenzeichen 5 L 615/14.KO